ADAC Mobilitätspartner am Hochrhein

Welches Fahrzeug brauchen Sie heute?

Über 60 Mietfahrzeuge in Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen. Vom Kleinwagen bis zur Arbeitsbühne.



Über uns

Ihr persönlicher Ansprechpartner am Hochrhein

Unser Fuhrpark mit über 60 Fahrzeugen bietet für fast jeden Einsatz das Richtige. Vom Kleinwagen über Arbeitsbühnen bis zum Transporter finden Sie bei der Autovermietung Hezel das passende Mietfahrzeug.

Im Pannenfall oder bei einem Verkehrsunfall sind wir mit unserem Abschleppdienst 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.

Fahrzeugschlüssel für die persönliche Übergabe
Persönliche Übergabe an beiden Standorten, ohne Automat und ohne Warteschlange.

Unsere Geschichte →

Unsere Mietfahrzeuge

  • ✓ PKW, Transporter, Arbeitsbühnen und Sportwagen
  • ✓ Immer aktuelle Fahrzeuge
  • ✓ In tadellosem Zustand
  • ✓ Persönliche Beratung und Übergabe
Fragen zur Miete? 07751 · 5560
Standorte

Zweimal am Hochrhein für Sie da

Waldshut-Tiengen

Konstanzer Straße 3–5, 79761 Waldshut-Tiengen

Mo bis Fr 08:00–12:00 und 13:00–17:00 Uhr Sa und So geschlossen, Notdienst erreichbar Notfall 24 Stunden erreichbar

Bad Säckingen

Am Buchrain 11, 79713 Bad Säckingen

Mo bis Fr nach Terminvereinbarung Sa und So geschlossen, Notdienst erreichbar Notfall 24 Stunden erreichbar
Mietfahrzeuge auf dem Betriebshof

Rund 65 Fahrzeuge, zwei Standorte

Vom Kleinwagen über Transporter und Busse bis zur Arbeitsbühne.

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Panne oder Unfall?

Unser Abschleppdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie unterwegs.

Jetzt anrufen: 07751 · 5560

Zertifizierungen

Geprüft für Bergung, Abschleppen, Ölspurbeseitigung und Unfallstellensanierung.

VBA Mitgliedsbetrieb
VBA MitgliedsbetriebVerband der Bergungs- und Abschleppunternehmen
RAL Gütezeichen LK 1
RAL Gütezeichen LK 1Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung
RAL Gütezeichen GGVU
RAL Gütezeichen GGVUNassreinigung nach aktuellem Stand der Technik
RAL Gütezeichen LK M
RAL Gütezeichen LK MMaschinelle Ölspurbeseitigung
Entsorgungsfachbetrieb
EntsorgungsfachbetriebZertifiziert gemäß § 56 KrWG